Illegale Draftboard Vellum Versionen


Klagen gegen Illegale Draftboard Vellum Versionen

Die Mühlen der Gerechtigkeit drehen langsam und sind noch nicht zum Stillstand gekommen. Ashlar-Vellum beschäftigt Rechtsanwälte auf drei Kontinenten.
Wenn gerichtliche Angelegenheiten weniger kosten würden, könnten einige Dinge zweifellos schneller und energischer durchgesetzt werden. Allerdings ist es auch wichtig dass der tägliche Betrieb und die Weiterentwicklung der neuen Vellum Versionen vorangetrieben werden.

Oftmals mussten bestimmte Informationen aus rechtlichen oder strategischen Gründen zurückbehalten werden. Die Umstände sind komplex und und oft war es unangenehm über die gerichtlichen Streitigkeiten zu sprechen. In der Vergangenheit haben wir daher auch eher dazu geneigt wenig zu sagen.

Gerichtliches
Ashlar-Vellum klagte bisher in mehreren Fällen in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich sowie in Japan erfolgreich bezüglich der Markenrechte an Vellum.
Alle Klagen die vor Gericht kamen wurden gewonnen und einige davon mit überwältigender Klarheit.
Ashlar-Vellum wird damit fortfahren, die Rechte am geistigen Eigentum in den Ländern mit Draftboard geltend zu machen.

Aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses wurde in einem Vergleich die Vellum Software GmbH in Miltenberg (D) gezwungen umzufirmieren, sowie die Internetdomain vellum.de / ashlar.de / ashlar-vellum.de abzutreten.

Ein entscheidender Schritt wurde im Frühjahr 2005 erzielt, als Orlando Sardano, von DiSaro BV, früher bekannt als Vellum Benelux BV, eine beeidigte Erklärung vor einem Richter in Arhem, Holland unterzeichnen musste, daß Draftboard eine gekürzte Version von Vellum Pro ist, die wiederum von Ashlar's ursprünglichem Vellum abstammt und den Kunden der POSH GmbH (frühere Vellum Software GmbH) zur Verfügung gestellt wurde. Die Posh GmbH hat Vellum wiederum von der Firma Concepts Technology (Japan) erhalten, (die aus der konkursen Firma Famotik herausging) welche Ashlar's ehemaliger Distributor in Japan war.

Die Klage von Ashlar gegen CADsoft (heute CSI Concepts) in den USA konnte mit einem Vergleich bereinigt werden.

Im Juli 2011 wurde in Japan gerichtlich bestätigt dass Concepts Technology Schadenersatz für die unerlaubten Nutzung und Verwendung des Programm Source Codes sowie des Trademarks bezahlen muss. (Info englisch) [67 KB]
In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird Ashlar-Vellum fortfahren seine Rechte an den illegal vertriebenen Draftboard Versionen geltend zu machen.

Was heisst dies für Ashlar-Vellum ?
Mit den erzielten Siegen bei den jeweiligen Gerichten betreffend unseres Geistigen Eigentums, mit neuen globalen Entwicklungs- Ressourcen, mit neuen Programm Versionen welche mit neuen, stabilen Strukturen versehen wurden, sieht sich Ashlar-Vellum in einer exzellenten Position um in den nächsten Jahren kontinuierlich zu wachsen.
Die Infrastruktur der Programme wurde vollständig neu überarbeitet und mit Version 9 werden alle Programme Unicode Support beinhalten, um die kontinuirliche Weiterführung und Weiterentwicklung der Software zu gewährleisten.

Infos zum öffnen und bearbeiten von alten Draftboard und Vellum Pro Daten finden Sie hier.

Unter folgendem Link finden Sie Infos zur Vellum Geschichte.